| | ![]() | |
Der vorliegende Beitrag analysiert die Reichweite behördlicher Entscheidungsspielräume im Rahmen des Bau- und Betriebsbewilligungsverfahrens von Leitungsanlagen für Starkstrom und bindet ein praxisrelevantes Problemfeld an die klassische Ermessenslehre an. Da eine vorausschauende staatliche Starkstromwegeplanung weitgehend fehlt, wird entgegen der Rechtsprechung des VwGH für ein funktionell-rechtlich begründetes Ermessen der Behörde bei der tatbestandsbezogenen Beurteilung des „öffentlichen Versorgungsinteresses“ im starkstromwegerechtlichen Bau- und Betriebsbewilligungsverfahren plädiert.
|
|
Das PDF-Dokument wurde 123 mal heruntergeladen. |
|
|